Keine Partnervermittlung bei Freizeit-Treff
(LG Frankfurt, Urteil vom 24.09.1991 – 2/8 S 90/91) Aus dem Sachverhalt Der Kl. betreibt den “Freizeitkreis R-M-T”. Mit dem Vertrag vom 21. 7. 1990 trat der Bekl. dem Freizeitkreis bei. Die von dem Freizeitkreis zu erbringenden Leistungen sind in dem Vertragsformular wie folgt beschrieben: “Organisation und Bereitstellung der Räumlichkeiten für die mehrmals wöchentlich stattfindenden Treffs, Realisierung der alternativen Freizeitgestaltung, …
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