Zustellkosten für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sind auch bei mehreren Drittschuldnern beizutreiben
(BGH, Urteil vom 10.06.2021 – IX ZR 90/20) Leitsatz Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, erstreckt sich die Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und an die im Beschluss genannten Drittschuldner. Tenor Die Revision gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom …