Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Wenn man eine Forderung gegen einen von Insolvenz bedrohten Schuldner geltend macht, ist mitunter zu empfehlen, sich auf eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zu berufen. Dies hat für Gläubiger nämlich einige Vorteile im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Hintergrund Kommt es bei natürlichen Personen zu einer Insolvenz, so gehen die Gläubiger am Ende häufig wegen der Restschuldbefreiung …
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