Ein Rechtsanwalt muss seinen Mandanten eingehend über die Möglichkeit der Berufungsrücknahme aufklären, wenn das Berufungsgericht in einem Beschluss die Zurückweisung der Berufung ankündigt. Das geht aus einer Entscheidung des AG Frankfurt hervor (Urteil vom 22.7.21, 32 C 807/21 (92)).
Nach dem Hinweis müsse der Rechtsanwalt seinen Mandanten umfassend aufklären und über die möglichen wirtschaftlichen Folgen informieren. Ansonsten drohe eine Haftung für entstehende Mehrkosten, wenn der Mandant am eingelegten Rechtsmittels festhalten will.
Hintergrund ist, dass eine Zurückweisung der Berufung höhere Kosten verursacht als eine Berufungsrücknahme (4,0-fache anstatt 2,0-fache Gerichtsgebühr).